Natürliche Gemeingüter

Gemeingüter stärken > Natürliche Gemeingüter

Natürliche Gemeingüter sind z. B. biologisches Erbgut, die Artenvielfalt, Wasservorräte (Meere, Seen, Flüsse, Grundwasser), Wälder, Sonnen- und Windenergie, natürliche Prozesse wie die Fotosynthese, Saatgut, oder die Atmosphäre. Diese „Gaben der Natur“, zu denen auch sämtliche Bodenschätze zählen, gehören keinem Menschen oder Unternehmen allein.

Private Eigentumsrechte und auf private Gewinne abzielende Formen der Nutzung und Verwertung (z. B. Patente auf Saatgut oder natürliche Wirkstoffe) sind nach Ansicht von Vertretern des Gemeingut-Konzepts daher abzulehnen. Übersteigt ein unregulierter Zugang zur entsprechenden Ressource deren natürliche Regenerationsfähigkeit, sollen, im Kollektiv der Nutzergemeinschaft und dem Gebot der Gleichberechtigung verpflichtetet, Normen und Regeln zur Bewirtschaftung des Gemeinguts entwickelt und durchgesetzt werden.

Ein Beispiel: lokale Wasserreservoirs (Oberflächen- oder Grundwasser) werden oftmals zu landwirtschaftlichen Bewässerungszwecken ausgebeutet und übernutzt. In seinem Buch Kapitalismus 3.0 schlägt Peter Barnes vor, Wasserreservoirs in lokalen Wassertrusts zu verwalten, die Nutzungsrechte zu veräußern und/oder Konzessionen zu verteilen, dabei aber stets eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Wasservorräte sicherzustellen.

Ich stimme zu
Bewerten Sie diese These
Ich habe keine Meinung
Bewerten Sie diese These
Ich stimme nicht zu
Bewerten Sie diese These
Quelle
Share This

DIESEN ARTIKEL KOMMENTIEREN