Gemeingüter als kollektives Eigentum

Gemeingüter stärken > Gemeingüter Wasser, Saatgut

Gemeingüter („Commons“) sind Ressourcen, die als kollektives Eigentum aller Menschen oder einer je nach Gut und Verwendung zu begrenzenden Nutzergemeinschaft anzusehen sind. Definierendes Merkmal von Gemeingütern ist ihr natürlicher oder kollektiver Ursprung, der sich nicht einzelnen Personen oder Körperschaften zuschreiben lässt (Gemeinschaftsgüter sind entweder „Gaben der Natur“ oder sie wurden von nicht immer eindeutig identifizierbaren Personen und Gruppen „hergestellt und weitergegeben“).

In verschiedenen Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung wird eine Stärkung und ein neuer Umgang mit den Gemeinschaftsgütern nach dem Leitbild einer „Ökonomie des Teilens“ gefordert. Private Eigentumsrechte sind aufgrund des gemeinschaftlichen Ursprungs der Commons unangebracht, da sie viele Menschen ungerechtfertigt von der Nutzung ausschließen. Bei nur begrenzt vorhandenen oder regenrationsbedürftigen Gemeingütern soll eine kollektive Verwaltung in Nutzergemeinschaften angestrebt werden.

Je nach Typ des Gemeinschaftsguts sollen diese Nutzergemeinschaften unterschiedlich groß sein und unterschiedliche Normen und Regeln zur Nutzung des jeweiligen Guts entwickeln: die Lösung für einen Dorfbrunnen wird anders aussehen müssen als jene für die globalen Fischbestände. Eine von Peter Barnes vorgeschlagene Verwaltungsform von Gemeinschaftsgütern sind Treuhandfonds, die die Nutzung der Ressource bepreisen und den Erlös als Commons-Dividende unter allen Bürgern verteilen.

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