„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Aus diesem im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten, egalitären Grundsatz leiten sich universelle, unveräußerliche Rechte ab, die jedem Menschen qua Menschsein zustehen.
Diese umfassen Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheitsrechte wie Meinungs- und Religionsfreiheit, justizielle Menschenrechte wie das Recht auf rechtliches Gehör und schließlich soziale Rechte, z. B. auf Arbeit, Gesundheit und Bildung. Umfassende Menschenrechtskataloge mit rechtlicher Bindungskraft finden sich z. B. in den beiden Menschenrechtspakten der UN, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den meisten nationalstaatlichen Verfassungen (z. B. Art. 1-17, 33, 101-104 GG).
Hg Ulrich
Recht auf Arbeit, Gesundheit ... da muß man darüber nachdenken, wer diese Rechte geben bzw garantieren soll. Der Staat kanns nicht - das darf man so nicht verstehen und ist sicher so auch nicht gemeint.