Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (1983) als Grundrecht anerkannt. Die Piratenpartei fordert vor dem Hintergrund moderner Datenverarbeitungstechnologien einen konsequenteren Schutz dieses Grundrechts. Jeder einzelne Bürger soll in der Lage sein, die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren.

Staatlichen und privatwirtschaftlichen Betreibern von zentralen Datenbanken gegenüber muss nach Ansicht der Piratenpartei ein rechtlicher Anspruch auf „Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten“ bestehen.

Ich stimme zu
Bewerten Sie diese These
Ich habe keine Meinung
Bewerten Sie diese These
Ich stimme nicht zu
Bewerten Sie diese These
Share This

DIESEN ARTIKEL KOMMENTIEREN