In ihrem gemeinsamen Wort für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit vom Februar 1997 fordern der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz eine umfassende Gewährleistung allgemeiner Menschenrechte. Die Kirchen betonen die Bedeutung individueller Freiheitsrechte, politischer Mitwirkungsrechte und explizit auch wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Grundrechte.
Die Kirchen leiten die allgemeinen Menschenrechte aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen ab und sehen sich aufgrund des Gebots der Nächstenliebe insbesondere den Rechten und Anliegen der Armen, Schwachen und Benachteiligten verpflichtet. Als Voraussetzung für die Realisierung der Menschenrechte sehen die Kirchen eine konsequente Umsetzung der Prinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit, den Ausbau sozialer Teilhabechancen für alle sowie Solidarität über Landesgrenzen hinweg.